Die Baugenossenschaft


Der Grundgedanke

Zweck unserer Bau- und Siedlungsgenossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Für unsere Mitglieder ergibt sich hieraus unser Ziel, Wohnraum preisgünstig anzubieten. Darüber hinaus möchten wir unseren Mietern die Wohnung langfristig zur Verfügung zu stellen.

Baugenossenschaften unterscheiden sich in vielen Punkten von privatrechtlichen Wohnungsunternehmen. Unser Grundsatz ist eine genossenschaftliche Solidargemeinschaft; hierzu gehören Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung.

Aufbau der Baugenossenschaft

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen besteht unsere Bau- und Siedlungsgenossenschaft aus mehreren Organen. Dieses sind die Mitglieder der Genossenschaft, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die jeweiligen Bereiche.

Diagramm Genossenschaft

Genossenschaftsmitglieder

Jedes Mitglied der Genossenschaft hat ein Stimmrecht, welches auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung genutzt werden darf. Die Bau- und Siedlungsgenossenschaft ist daher eine demokratische Unternehmensform, bei der jedes Mitglied sein Recht auf Mitbestimmung nutzen kann. Hierzu gehören beispielsweise die Wahl des Aufsichtsrates, Ausschüttung von Dividenden oder auch die Änderung der Satzung.

Aufsichtsrat

Der ↗Aufsichtsrat einer Baugenossenschaft muss aus mindestens 3 Personen bestehen. Er wird auf der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt. Die wichtigste Aufgabe ist die Überwachung des Vorstandes; in der Satzung können auch weitere Aufgaben dem Aufsichtsrat zugeordnet werden.

Vorstand

Der ↗Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Baugenossenschaft und übernimmt die Geschäftsleitung. Der Vorstand besteht aus 3 oder mehr Vorstandsmitgliedern, die vom Aufsichtsrat ernannt werden.

Die geschäftlichen Befugnisse und Aufgaben, die die Vorstandsmitglieder haben, werden durch die Satzung bestimmt.

Genossenschaftsanteil

Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Zeichnung (Erwerb) von Genossenschaftsanteilen. Es ist ein mitgliederbezogener Anteil sowie ein nutzungsabhängiger Anteil pro Zimmer für die beabsichtigte Wohnung in Höhe von 350,- € zu erwerben; der Erwerb weiterer Anteile ist nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus ist ein einmaliger Aufnahmebeitrag von 30,- € zu entrichten. Die Genossenschaftsanteile werden bei Austritt aus der Genossenschaft satzungsgemäß zurückerstattet.

Rechtliches

Gesetzliche Grundlage für die Bau- und Siedlungsgenossenschaft ist das ↗Genossenschaftsgesetz. Es ermöglicht die Gründung der Genossenschaft mit der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung der Mitglieder.

Neben der gesetzlichen Regelung ist für die Baugenossenschaft die nachfolgende Satzung maßgebend.